Rechtsanwalt Harth
   
Kurzportrait
 
  • Rechtsanwalt Harry HarthHarry Armin Harth
  • geboren 1949
  • verheiratet, drei Kinder
  • Studium der Rechtswissenschaft an den Universitäten Würzburg und Heidelberg,
  • daneben begleitende Studien in den Bereichen Volkswirtschaftslehre, Psychologie, Soziologie und Philosophie
  • Als Rechtsreferendar 1976 bis 1978 in Stuttgart tätig u.a. beim Amt für Bodenordnung der Landeshauptstadt, im Regierungspräsidium, bei der Staatsanwaltschaft und bei einer Zivilkammer des Landgerichts
  • Zweite Juristische Staatsprüfung 1978 in Stuttgart
  • als Rechtsanwalt in Schorndorf niedergelassen seit 1978
  • mit dem Bürogemeinschafter RA Andreas Traub Eröffnung der gemeinsamen Zweigstelle in Ostfildern-Nellingen im März 2010
  • laufende Weiterbildung und Qualifizierung in meinen Schwerpunkt-Arbeitsgebieten
  • vertretungsberechtigt bei sämtlichen Gerichten in Deutschland
    (mit Ausnahme des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe)

Siehe auch Rubrik Arbeitsgebiete von Rechtsanwalt Harth.

   
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