Rechtsanwalt Harth
Kurzportrait
Harry Armin Harth
- geboren 1949
- verheiratet, drei Kinder
- Studium der Rechtswissenschaft an den Universitäten Würzburg und Heidelberg,
- daneben begleitende Studien in den Bereichen Volkswirtschaftslehre, Psychologie, Soziologie und Philosophie
- Als Rechtsreferendar 1976 bis 1978 in Stuttgart tätig u.a. beim Amt für Bodenordnung der Landeshauptstadt, im Regierungspräsidium, bei der Staatsanwaltschaft und bei einer Zivilkammer des Landgerichts
- Zweite Juristische Staatsprüfung 1978 in Stuttgart
- als Rechtsanwalt in Schorndorf niedergelassen seit 1978
- mit dem Bürogemeinschafter RA Andreas Traub Eröffnung der gemeinsamen Zweigstelle in Ostfildern-Nellingen im März 2010
- laufende Weiterbildung und Qualifizierung in meinen Schwerpunkt-Arbeitsgebieten
- vertretungsberechtigt bei sämtlichen Gerichten in Deutschland
(mit Ausnahme des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe)
Siehe auch Rubrik Arbeitsgebiete von Rechtsanwalt Harth.