Juristische Tipps
   
  Was kostet die Beratung durch den Rechtsanwalt? Wieviel ist zu zahlen, wenn Sie uns beauftragen und wir für Sie tätig werden?

Grundsätzlich ist es so wie beim Arztbesuch: wenn über Gebühren und Kosten nicht gesprochen wird, dann gilt die übliche Vergütung als vereinbart. Und wie hoch die ist, wird durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt.

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, dann bringen Sie den Versicherungsschein (die Police) und die letzte Beitragsrechnung bitte mit! Dann holen wir für Sie die Gebühren und Kosten dort.

Wenn Sie knapp bei Kasse sind und auch keine Rechtsschutzversicherung haben (oder die Rechtssache dort nicht versichert ist), dann besorgen Sie bitte bei dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Amtsgericht einen Beratungshilfeschein! Dazu Unterlagen über die Rechtssache und Einkommensnachweise und Ausweis zum Rechtspfleger beim AG mitbringen! Oder, wenn es direkt um ein gerichtliches Verfahren geht, dann kann für Sie die staatliche Prozesskostenhilfe (oder in Familiensachen: Verfahrenskostenhilfe) in Betracht kommen. Dafür haben wir die amtlichen Antragsformulare („Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse“) vorrätig. Also dann bitte Einkommens- , Vermögens- und Schulden-Nachweise zum Termin zu uns mitbringen. Wir beantragen die PKH bzw. VKH dann für Sie.

Üblicherweise wird unsere Mitarbeiterin Sie bei der (telefonischen) Terminsabsprache bitten, für die erste Besprechung /Mandatsaufnahme eine Pauschalgebühr in bar mitzubringen. (Nach § 34 RVG darf diese für Privatpersonen maximal 190 € betragen; wir verlangen in der Regel 100 €). Damit ist dieses erste Gespräch abgegolten. Dies hat für Sie den Vorteil, dass Sie genau wissen, was dieses erste Gespräch kostet.

Oft ist es sinnvoll, manchmal unerlässlich, die Gebühren frei auszuhandeln, also eine Honorarvereinbarung zu treffen. Das RVG empfiehlt das, vor allem bei aussergerichtlichen Angelegenheiten. Und ab 01.07.2006 sollen für Beratungen Honorarvereinbarungen getroffen werden.

Wenn Sie jetzt noch Fragen zu den Anwaltsgebühren (auch „Honorar“ oder „Anwaltsvergütung“ genannt) haben und eine amtliche einführende Information und Übersicht dazu haben möchten, dann empfehlen wir den nachstehenden Link zur Rechtsanwaltskammer Stuttgart:

Nach § 2 Abs. 1 Nr. 11 der Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung sind alle Rechtsanwälte verpflichtet, Name, Anschrift und räumlichen Geltungsbereich ihrer Berufshaftpflichtversicherung mitzuteilen: RA Harth und RA Traub sind beide jeweils versichert bei der ERGO Versicherung AG, Victoriaplatz 1, 40477 Düsseldorf. Die Policen sind gültig für Tätigkeiten innerhalb Europas und nach jeder europäischen Rechtsordnung.

   
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