|
§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§ Der Rechtsanwalt: sollte er Ihre erste Anlaufstelle sein? Die Rechtsschutzversicherungen sind anderer Meinung. Sie tun alles – und geben z.B. Millionen Euro an Werbekosten dafür aus --, um ihre Kunden davon abzuhalten, sich nach einer Kündigung, einem Unfall oder sonstigem Versicherungsfall als erstes an ihren Anwalt zu wenden. Darauf weist der im Mai 2011 erschienene ANWALTSREPORT (Heft 3/2011, Seite 13) hin.Wenn die Kunden sich Rechtsschutz-suchend an sie wenden, bieten die Versicherungen entweder telefonische Beratung an oder schlagen eine Mediation vor oder sie empfehlen dringend bestimmte Anwälte, an die sich der Versicherungsnehmer wenden möge.Was ist von diesen Versuchen zu halten, das Verhalten der Rechtsschutz-suchenden Versicherungsnehmer zu navigieren? Geht es den Rechtsschutzversicherern um die Interessen der Kunden? Oder denken die Versicherungen an ihren eigenen Umsatz und ihre Rendite?Bilden Sie sich selbst ein Urteil! Bedenken Sie dabei folgendes:
Wenn Sie das alles bedenken: liegt dann nicht die Vermutung nahe, dass die „Vertragsanwälte“ (oder gar die hauseigenen Sachbearbeiter) keineswegs bereit sind, sich voll für die Interessen der Kunden einzusetzen; und dass sie auch wenig Neigung haben, sich in einen Streit mit ihrem Brötchengeber einzulassen.Und man könnte weiter denken, dass die Tatsache, weniger als das gesetzliche Honorar von ihrem Auftraggeber Rechtschutz-Gesellschaft zu bekommen, auch nicht gerade geeignet ist, die Motivation des „Vertragsanwalts“ zu fördern.Also, Fazit: Sie tun gut daran, nicht auf den Vorschlag Ihres Versicherers (oder seines Agenten) zu hören, und sich vielmehr Ihren Anwalt selbst auszusuchen; und zwar einen, der Ihre Interessen engagiert und frei von Rücksichtnahmen auf Dritte vertritt und durchsetzt.Sie brauchen nicht lange suchen, um solche Anwälte zu finden: Mein Kollege Andreas Traub und ich, unterstützt durch unsere erfahrenen und motivierten Mitarbeiterinnen: wir sind eine Anwalts-Bürogemeinschaft, die auf keine Versicherung oder sonst auf fremde Interessen Rücksicht nimmt.Uns geht es um die Interessen der Mandanten, also um Ihre Interessen!!(c) Rechtsanwalt Harth, Stand 29.05.2011§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§ Patientenverfügung |
|||
| Der Bundestag hat im Juni 2009 mit großer Mehrheit das lange diskutierte "Dritte Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts" beschlossen. Seitdem ist es für uns Anwälte möglich, verantwortlich eine vor diesem Zeitpunkt geschriebene Patientenverfügung auf Gültigkeit und Wirksamkeit zu überprüfen, oder aber, wenn ein Mandant /eine Mandantin noch keine Patientenverfügung verfasst hat, diese jetzt auf sicherer gesetzlicher Basis anzufertigen und so zu plazieren, dass sie im Fall der Fälle dann auch wirksam wird.
Ein weiterer Schritt zur Durchsetzung der "Patientenautonomie am Lebensende" ist damit erreicht: jeder Mensch darf bestimmen, wann sein Leben enden soll. Kein Arzt oder Angehöriger soll über mein Leben entscheiden! Sie bestimmen beispielsweise für den Fall, dass Sie im Wachkoma liegen und Ihr Geist geschädigt ist, ob Ihr Körper weiter an Schläuchen hängen und in einem vegetativen Zustand am Leben gehalten werden soll. Dazu braucht man eine Patientenverfügung. Bei deren Formulierung kann man einiges falsch machen. Wenn Sie also sichergehen und meine juristische Unterstützung haben wollen, dann habe ich für Sie folgendes Angebot: Ihre schon verfasste Patientenverfügung überprüfe ich für Sie, ergänze oder vervollständige die Formulierungen und bringe das Dokument in eine rechtssichere Fassung für pauschal 200,00 EUR (netto, also zuzüglich 20 EUR Telek.Pauschale und 19 % MwSt). Wenn Sie dagegen noch nichts geschrieben und von mir den gesamten Text nach Ihren Vorstellungen rechtssicher formuliert haben möchten, dann kostet das pauschal netto 300,00 EUR. Interessiert? Dann rufen Sie uns an und vereinbaren einen Besprechungstermin! (c) Rechtsanwalt Harth, Stand 29.05.2011 |
|||
|
§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§ Vorsorgevollmacht |
|||
| Jedem kann es passieren: durch einen Verkehrsunfall, einen häuslichen Unfall, eine Gewalttat, einen Schlaganfall – oder eben auch durch Altersdemenz - können Sie in einen Zustand geraten, in dem Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst besorgen können, also nicht mehr zur freien Willensbestimmung fähig sind.
Vielleicht haben Sie in der Bekanntschaft oder Verwandtschaft eine Person, für die Sie Vorsorge treffen möchten. Tun Sie das! Lassen Sie sich vom Anwalt beraten! Denn: Wenn ein Mensch in diesem Sinne „betreuungsbedürftig“ wird, dann muss das Vormundschaftsgericht eingreifen und eine „Rechtliche Betreuung“ im Sinne des § 1896 BGB anordnen. Dann wird ein „Rechtlicher Betreuer“ bestellt. Das hat nichts mit der täglichen Betreuung, Pflege und Versorgung zu tun. Der Rechtliche Betreuer, im Zweifel ein (im Rems-Murr-Kreis) über den Betreuungsverein beim Landratsamt in Waiblingen bestellter Berufsbetreuer, bestimmt dann, was mit dem Vermögen passiert, ob die hilfebedürftige Person in ein Pflegeheim kommt, ob ihre Wohnung gekündigt wird, ihre Sachen verkauft werden usw. Denken Sie etwa: ach, ich bin doch verheiratet, wenn ich einmal in diese Lage komme, dann entscheidet das mein Ehegatte für mich: wenn Sie das denken, liegen Sie falsch! Evtl. gibt es ja für den Ehegatten eine Bankvollmacht. Gut, dann kann insoweit der Ehegatte für Sie über das Konto verfügen, Zahlungen vornehmen, Lastschriften zurückbuchen und ähnliches. Aber im übrigen, gegenüber Versicherungen, Vermietern, sonstigen Vertragspartnern, hat der Ehegatte im Fall X nichts zu bestimmen, hier hat er keine Vertretungsbefugnis, denn: Wenn nicht in guten Tagen eine Vorsorgevollmacht erstellt worden ist, muss jetzt im Fall X über das Vormundschaftsgericht (hier im Kreis: Amtsgericht Schorndorf, Waiblingen oder Backnang) ein Rechtlicher Betreuer bestellt werden. Wenn alles gut läuft, bestellt die Richterin /der Richter jetzt den Ehegatten. Aber das dauert! Es muss vom Gericht ja erst geprüft werden, ob der Ehegatte vertrauenswürdig ist. Und es ist nicht sicher, ob das Vormundschaftsgericht nicht eine andere Person, z.B. einen Berufsbetreuer (der 25 oder 30 oder mehr Betreuungen hat) bestellt. Wollen Sie das verhindern? Wollen Sie die gesetzliche Automatik der Bestellung eines Betreuers und die Einmischung des Gerichts und des Betreuers von außen verhindern? Dann müssen Sie eine Vorsorgevollmacht erstellen (lassen), aber nicht einfach irgendein Muster aus dem Internet oder einer Broschüre abschreiben! Bitte nicht! Denn dabei kann einiges falsch laufen. Vielmehr brauchen Sie eine richtige und individuell angepasste Vorsorgevollmacht, die genau Ihre Wünsche und Interessen umsetzt: zum Beispiel mit meiner Beratung und Formulierungshilfe! (c) Rechtsanwalt Harth, Schorndorf, als aktuell bestätigt am 29.05.2011§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§ |
|||
|
Ansprüche auf Erstattung der Anwaltskosten |
|||
|
Es geht um folgende Fälle: Sie sind unberechtigt mit einer Forderung überzogen worden. Jemand behauptet, Sie hätten an ihn Geld zu zahlen, Sie würden ihm etwas schulden. Um sich zu wehren, beauftragen Sie einen Rechtsanwalt. Der schreibt den Gegner an und weist die Ansprüche zurück. Daraufhin ist Ruhe. Soweit gut, nur: wer bezahlt den Anwalt? Sie haften als Auftraggeber. Aber Sie fragen sich oder Ihren Anwalt: muss nicht der Gegner die Kosten tragen? Der ist ja schließlich schuld, der hat Sie ja provoziert und die Anwaltseinschaltung nötig gemacht. Derartige Fälle kommen oft vor. Oft ist es so, dass die Beteiligten schon vorher in vertraglichen Beziehungen standen. Die Kosten der Abwehr, also die Rechnung, die Ihr Anwalt Ihnen stellt, sind für Sie ein Schaden. Die Frage ist, ob der Anspruchsteller Ihnen diesen Schaden ersetzen muss.Die Rechtsprechung verlangt: Der Gegner muss eine Pflichtverletzung begangen haben. Ihre Rechtsposition muss gefährdet gewesen sein. Das ist z.B. der Fall, wenn der Gegner behauptet, ihm stehe ein Schadensersatzanspruch zu, oder er könne sonstiges von Ihnen verlangen. Sie sind dadurch in Unruhe, verunsichert. Die Gerichte sagen: es muss eine „fühlbare Beeinträchtigung“ oder „besondere Betroffenheit“ vorliegen.Teilweise wird verlangt, dass der In-Anspruch-Genommene erst einmal selbst (ohne Anwalt) den Anspruch zurückgewiesen hat, der Fordernde daraufhin aber nicht ablässt.Spätestens dann liegt eine nachhaltige Gefährdung der Rechtsposition vor. Jetzt sind die Kosten eines Rechtsanwalts, der zur Abwehr eingeschaltet wurde, erstattungsfähig: Seine Gebühren und Kosten – in gesetzlicher Höhe! also nicht die erhöhten Kosten aufgrund einer Honorarvereinbarung!– sind notwendige Kosten der Rechtsverfolgung. Der Gegner muss sie tragen.Also, denken Sie daran: wenn Sie sich zu Unrecht angegriffen oder mit einer Forderung überzogen fühlen: fragen Sie bei Ihrem Anwalt nach, ob die Abwehr Aussicht auf Erfolg bietet; und ob nicht der Gegner auch noch die Kosten dieser Abwehr zu tragen hat!Besser gleich zum Anwalt. Er weiß, wie recht Sie haben!(c) Rechtsanwalt Harth, Schorndorf, Stand 29.05.2011§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§ |
|||
|
|||